Das Filmarchiv in den Wirren der Aufbaujahre
 
Die Anfangsjahre des DIF waren geprägt von Auseinandersetzungen zwischen der Filmwirtschaft, die das Institut im wesentlichen finanzierte, und dem DIF-Gründer Hanns Wilhelm Lavies, der seine Sammlungen eingebracht hatte und daraus das Recht ableitete, das Institut weiterhin wie eine Privatinitiative zu behandeln. Von dem Konflikt um Eigentumsrechte und Einflußnahmen war das Filmarchiv in besonderem Maße betroffen.  
 
 
Lavies hatte 1952 als eine der Abteilungen des DIF das Deutsche Filmarchiv gegründet, dem er ganz selbstverständlich die Aufgabe zuerkannte, die Funktion des „ehemaligen Reichsfilmarchivs" zu übernehmen. Zu den „ca. 1000 Kopien", mit denen er begann, gehörte eine Reihe schon damals als besonders wertvoll erkannter Stummfilme; sie stammten vermutlich zum einen Teil aus einem Konvolut „amerikanischer Beuteware", das Lavies 1949 in München übergeben worden sein soll, zum anderen aus seiner eigenen Sammlung. In der Folgezeit erweiterte er den Bestand kontinuierlich vor allem durch Kopien aktueller Produktionen, welche die Filmwirtschaft dem Archiv überließ.  Von der Beliebigkeit einer eher privaten Kollektion setzte Lavies in einem Text von 1956 seinen Anspruch ab, eine „repräsentative" Sammlung von Filmkopien systematisch aufzubauen, die er auch der Öffentlichkeit zugänglich machen wollte. Die Lagerung des Materials war freilich alles andere als ideal. Die konservatorischen Sicherheitsstandards galten mangels finanzieller Mittel und adäquater Lagermöglichkeiten nicht einmal für die Preziosen des Archivs, die Stummfilme, weshalb ein Teil des Filmstocks zunächst ins 1954 gegründete Bundesarchiv ausgelagert wurde, bevor dann von 1958 an eine systematische Sichtung und Konservierung der DIF-Kopien erfolgen konnte. 
 
 Reorganisation Geschichte des DIF