Die
Anfangsjahre des DIF waren geprägt von Auseinandersetzungen zwischen der
Filmwirtschaft, die das Institut im wesentlichen finanzierte, und dem DIF-Gründer
Hanns Wilhelm Lavies, der seine Sammlungen eingebracht hatte und daraus das Recht
ableitete, das Institut weiterhin wie eine Privatinitiative zu behandeln. Von
dem Konflikt um Eigentumsrechte und Einflußnahmen war das Filmarchiv in
besonderem Maße betroffen. | Lavies
hatte 1952 als eine der Abteilungen des DIF das Deutsche Filmarchiv gegründet,
dem er ganz selbstverständlich die Aufgabe zuerkannte, die Funktion des „ehemaligen
Reichsfilmarchivs" zu übernehmen. Zu den „ca. 1000 Kopien", mit denen er
begann, gehörte eine Reihe schon damals als besonders wertvoll erkannter
Stummfilme; sie stammten vermutlich zum einen Teil aus einem Konvolut „amerikanischer
Beuteware", das Lavies 1949 in München übergeben worden sein soll, zum
anderen aus seiner eigenen Sammlung. In der Folgezeit erweiterte er den Bestand
kontinuierlich vor allem durch Kopien aktueller Produktionen, welche die Filmwirtschaft
dem Archiv überließ. |
Von der Beliebigkeit einer eher privaten Kollektion setzte Lavies in einem Text
von 1956 seinen Anspruch ab, eine „repräsentative" Sammlung von Filmkopien
systematisch aufzubauen, die er auch der Öffentlichkeit zugänglich machen
wollte. Die Lagerung des Materials war freilich alles andere als ideal. Die konservatorischen
Sicherheitsstandards galten mangels finanzieller Mittel und adäquater Lagermöglichkeiten
nicht einmal für die Preziosen des Archivs, die Stummfilme, weshalb ein Teil
des Filmstocks zunächst ins 1954 gegründete Bundesarchiv ausgelagert
wurde, bevor dann von 1958 an eine systematische Sichtung und Konservierung der
DIF-Kopien erfolgen konnte. |