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Verbotene
Bilder, manipulierte Filme (I+II) Zur Edition der Zensurentscheidungen der Berliner Film-Oberprüfstelle aus den Jahren 1920 bis 1938
Die nun abgeschlossene Edition wurde wesentlich von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Sie besteht aus der DIF-eigenen Sammlung von Zensurentscheidungenn, die in einer ersten Phase bis 2000 ediert wurden, und jenen Dokumenten, die das Institut danach im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, München, dem Württembergischen Hauptstaatsarchiv, Stuttgart, dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv, Dresden, dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem, dem Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde und dem Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin, ermittelt hat. Dort fanden sich auch Entscheide der Filmprüfstellen München und Berlin, Briefwechsel zwischen den Behörden und Widerrufsanträge der Länderregierungen, die nunmehr die Internet-Edition bereichern. Seit Inkrafttreten des Reichslichtspielgesetzes am 12. Mai 1920 mußten in Deutschland alle Filme (mit Ausnahme von Wochenschauen und Lehrfilmen) vor ihrer Aufführung von den amtlichen Prüfstellen in Berlin oder München zugelassen werden. Die Zulassung hatte reichsweit Gültigkeit. Gegen die Entscheidung konnten die Antragsteller, also die Produzenten oder Filmverleiher, aber auch Teilnehmer der Prüfkammer, Beschwerde einlegen. Auf Seiten des Staates bestand die Möglichkeit des Widerrufantrages, der von den Landesbehörden, in der Regel von den Innenministerien, gestellt werden mußte. Die Berliner Oberprüfstelle, die dem Reichsinnenministerium unterstellt war, hatte in diesen Fällen neu über die Zulassung der Filme zu beraten. Mit
der ausführlichen Darlegung der Motive für Verbot oder Zulassung
nach Schnittauflagen geben die vorliegenden Dokumente Aufschluß
über die Spruchpraxis der Zensurbehörde, ihren politischen Rechtsruck
in den letzten Jahren der Weimarer Republik und die Zensur des NS-Regimes.
Aufschlußreich sind in diesem Zusammenhang die Verbote ehedem zugelassener
Filme, die nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30.
Januar 1933 in Form von Listen ausgesprochen wurden. Damit war ein erster
Schritt zur Beseitigung der Diskursivierung der Zensur getan. Die für
den Weimarer Staat so charakteristische Nachzensur wurde in eine Vorzensur
umgewandelt, u.a. mit Hilfe eines Reichsfilmdramaturgen versuchte das
Propagandaministerium, die Filmproduktion unter seine Kontrolle zu bringen. Die Prüfverfahren zogen sich, wie etwa bei Georg Wilhelm Pabsts 1925 gedrehtem sozialkritischem Film Die freudlose Gasse, Sergej M. Eisensteins Panzerkreuzer Potemkin (1926), Joe Mays Asphalt (1929) Hans Tintners Cyankali (1930) oder Slatan Dudows/Bert Brechts Kuhle Wampe (1932) oft über mehrere Monate hin und wurden von der Tages- und Fachpresse kritisch kommentiert. Ein "Film-Fall", der die politische Stimmung des Jahres 1930 in Deutschland gut vermittelt, ist die Auseinandersetzung um Lewis Milestones All Quiet on the Western Front (Im Westen nichts Neues, USA 1930). Von unverhohlenem Rassismus geprägt sind die Einsprüche gegen die Zulassung der Filme Tarzan, the Ape Man (Tarzan der Affenmensch, USA 1932) und The Prizefighter and the Lady (Männer um eine Frau) von W. S. Van Dyke. Der Essay "Filme vor Gericht" (engl. Version "Films before the Court") führt in die deutsche Prüfpraxis in der Zeit der Weimarer Republik und der ersten Jahre des ´Dritten Reiches´ ein. Die so aufbereiteten Prüfdokumente sind damit wichtige Primärquellen für die Film- und Medienwissenschaft, für Historiker und Juristen, die die politisch und moralisch geprägten Auseinandersetzungen, die es in der ersten deutschen Republik um den Film gab, lesbar machen. Für ihre Hilfe bei der Recherche, Zugänglichmachung und Reproduktion von Originalquellen danken die Herausgeber den beteiligten Archiven: dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, München, dem Württembergischen Hauptstaatsarchiv, Stuttgart, dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv, Dresden, dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem, dem Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde und dem Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin. Letzte Aktualisierung der Website: | ||